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Freie Vorsorge (Säule 3B), Kapital bilden

Vorsorgeverträge, die im Rahmen der freien Vorsorge abgeschlossen werden, eignen sich für die sichere Altersvorsorge, insbesondere im Zusammenhang mit der oft notwendigen Absicherung des Einkommens gegen die finanziellen Aus-wirkungen einer Invalidität oder eines Todesfalles. Die jährlichen Investitionen können zwar nicht vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden, dafür kann der Anleger nötigenfalls Vorbezüge im Rahmen eines Darlehens oder einem Rückkauf tätigen. Oftmals werden die freien Vorsorgeverträge als gemischte Versicherung, bestehend aus einem Sparteil und einem Risikoteil abgeschlossen. Zusatzdeckungen wie die Erwerbsausfallrente bei Invalidität ergänzen einen möglichen Vorsorgebedarf.

* Dies ist keine offizielle Seite der Vaudoise Versicherungen