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Gesellschafter absichern

Die finanziellen Risiken Todesfall und Invalidität stehen insbesondere bei finanzieller Abhängigkeit unter den Gesellschaftern, bei geschäftlichen Verpflichtungen oder zur Sicherung von Hypotheken im Vordergrund. Die Risiko-versicherungen werden massgeschneidert an die individuellen Bedürfnisse angepasst und bieten maximalen Schutz.

 

Zentrale Fragen:

  • Was ist im Todesfall des Betriebsinhabers?
  • Ist der Fortbestand der Firma gesichert?
  • Wie sieht die Nachfolgeregelung aus? Was ist bei einer Invalidität des Betriebsinhabers? Bestehen Kredite oder Darlehen die abgesichert werden müssen?
  • Wie ist die finanzielle Abhängigkeit unter den Betriebsinhabern?

 

Gesellschafter absichern

 

Todesfallversicherung mit konstantem Kapital

Das finanziellen Auswirkungen eines Todesfalles können mit Todesfall-versicherungen minimiert werden. Die Risikover-sicherungen werden individuell an die Bedürfnisse des Kunden angepasst, können entweder als gebundene oder freie Vorsorge abgeschlossen werden. Bei einem vorzeitigen Ableben der versicherten Person während der Vertragslaufzeit wird das Todesfallkapital an die Begünstigten ausbezahlt. Durch die Überschussbeteiligung profitiert der Kunde vom Geschäftsergebnis der Gesellschaft. Die Überschussanteile können wahlweise angespart, oder von der Prämie jährlich in Abzug gebracht werden.

Todesfallversicherung mit sinkendem Kapital

Bei sinkendem Kapitalbedarf in einem Todesfall, kann massgeschneidert auf die jeweiligen Bedürfnisse auch ein sinkendes Kapital vereinbart werden. Das abnehmende Kapital hat selbstverständlich auch Einfluss auf die Prämienrechnung. Entsprechend preiswerter sind Todesfallversicherungen mit abnehmendem Kapital. Die sinkenden Risikoversicherungen können ebenfalls im Rahmen der gebundenen oder der freien Vorsorge abgeschlossen werden. Auch bei der sinkenden Todesfallver-sicherung können die Überschussanteile angespart oder mit den Jahresprämien verrechnet werden.

Erwerbsausfallversicherungen

Die finanziellen Auswirkungen einer Invalidität kann mit einer Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit und/oder Unfall versichert werden. Die Erwerbsausfallversicherung kann als Haupt- oder als Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

 

 

* Dies ist keine offizielle Seite der Vaudoise Versicherungen