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Unfallversicherung UVG / UVG-Z

Unfallversicherung UVG /UVG-Z

Am 1. Januar 1984 trat in der Schweiz das UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) in Kraft. Damit wurde die Unfall-versicherung für alle Arbeitnehmer obligatorisch. Versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle (Arbeitszeit über 8 Stunden pro Woche). Für selbständig Erwerbs-tätige ist die Versicherung freiwillig.

 

Unfallversicherung gemäss UVG

 Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Mitarbeiter eine Unfallversicherung gemäß UVG abzuschließen. Je nach Tätigkeitsbereich des Unternehmens ist entweder die SUVA oder ein anderer Versicherer zuständig. Die obligatorische Deckung umfasst Leistungen bis zu einem Höchstlohn von CHF 126000.–. Die Prämien der Berufsunfallver-sicherung gehen zu Lasten des Arbeitgebers, während die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung auf den Arbeitnehmer überwälzt werden. Die Unfallversicherung UVG umfasst folgende Leistungen:

 

 

Erwerbsausfall/Invalidität

  • Taggeld bei Erwerbsunfähigkeit 80% vom Lohn ab 3 Tag
  • Invalidenrente bei dauernder Invalidität 80%  vom versicherten Lohn, als Komplementär-rente zur Invalidenversicherung IV bis max. 90% vom Lohn.

Todesfall

  • Hinterlassenenrenten an Ehepartner 40% vom versicherten Lohn
  • Waisenrenten 15% vom versicherten Lohn
  • Vollwaisenrenten 25% vom versicherten Lohn

Heilungskosten, Kostenvergütungen

  • Heilungskosten, ambulante Behandlung, allgemeine Abteilung im Spital, ärztlich verordnete Nach- und Badekuren, der Heilung dienenden Hilfsmittel
  • Heilbehandlung im Ausland, höchstens der Doppelte Betrag der Kosten, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären.
  • Kostenvergütungen (Rettungs-, Transport-, Bergungskosten).
  • Integritätsentschädigungen bei erheblicher und dauernder Schädigung der körperlichen oder geistigen Integrität aufgrund eines Unfalles.

Einschränkung bei schuldhaft herbeigeführten Unfällen

  • Das Unfallversicherungsgesetz schreibt bei grobfahrlässig herbeigeführten Unfällen und Wagnissen eine Leistungskürzung auf den Taggeldleistungen der Nichtberufsunfallversicherung  während den ersten beiden Jahren vor.

 

Unfallversicherung gemäss UVG-Z

Die UVG-Zusatzversicherung schließt die Lücken der UVG-Deckung und bietet bei Unfall eine bessere Entschädigung für die Mit-arbeitenden. Folgende Zusatzversicherungen können individuell, je nach Bedarf, abgeschlossen werden:

 

Invalidität, Erwerbsausfall

  • Taggeld Arbeitsunfähigkeit, voller Lohn für die ersten beiden Tage
  • fehlende 20% des Lohnes ab dem 3. Tag
  • Lohnanteil der den Höchstlohn UVG übersteigt
  • Invaliditätskapital

Todesfall

  • Todesfallkapital

Heilungskosten

  • Spitalaufenthalt in Privatabteilung
  • Übernahme der Kostenbeteiligung

Keine Kürzungen bei Grobfahrlässigkeit

  • Versichert sind auch jene Leistungen, die gemäß UVG gekürzt oder verweigert wurden.

 

  * Dies ist keine offizielle Seite der Vaudoise Versicherungen