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Berufliche Vorsorge BVG 2. Säule

Seit dem 01.01.1985 ist die berufliche Vorsorge BVG obligatorisch. Ziel der beruflichen Vorsorge BVG ist die Sicherung der gewohnten Lebenshaltung. Versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer ab einem Lohn von Fr. 20'880.-- für die Risiken Tod und Invalidität. Ab dem 25 Altersjahr wird zusätzlich in die Altersvorsorge investiert. Für selbständig Erwerbende ist die Versicherung freiwillig.

 

Die Vollversicherung

Unternehmen, die Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen 100% garantierten Versicherungsschutz bieten möchten, schliessen eine Vollversicherung ab.

Die wichtigsten Merkmale und die Vorteile der Vollversicherung

  • Hundertprozentige Deckung für die Versicherten
  • Individuelle Vorsorgeplangestaltung
  • Beitragszahlung über kontokorrentmässig geführtes Vertragskonto
  • Verwaltung des Versichertenbestands durch die Sammelstiftung
  • Kosten für Führung und Kontrolle der Vorsorge entfallen
  • Administrative Arbeiten entfallen zum einem grösseren Teil
  • Schwankungsreserven sind nicht Notwendi
  • Keine Sanierungsbeiträge
  • Keine Zusatzprämien

Die Autonome Pensionskasse

 

Autonome Pensionskassen sind vollumfänglich für die Alters-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen verantwortlich. Sie verwalten ihre Anlagevermögen selbst. Allfällige Deckungs- und Finanzierungslücken werden auf die Vorsorgewerke (Unternehmen) überwälzt.

 

Die wichtigsten Merkmale der Autonomen Pensionskasse

  • Sanierungsrisiko für Arbeitgeber und Arbeitnehme
  • Keine garantierte Verzinsung der Altersguthaben
  • Keine Garantie über die volle Deckung der Altersguthaben
  • Die Autonome Sammelstiftung kann per Definition eine Unterdeckung ausweisen
  • Die Sammelstiftung trägt das Langlebigkeitsrisiko
  • Pensionskasse trägt alle Risiken selbst
  • Kein Anspruch auf Überschussbeteiligung
  • Höhere Verzinsung bei entsprechenden Anlageergebnissen

 

  * Dies ist keine offizielle Seite der Vaudoise Versicherungen