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Steuern sparen – Die gebundene Vorsorge (Säule 3a)

Die im Rahmen der gebundenen Vorsorge abgeschlossenen Verträge sind staatlich gefördert. Die Investitionen können bis zum zulässigen Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden, dadurch ergeben sich namhafte Steuervorteile. Bei einer jährlichen Investition von CHF 6000.– und einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25%, beträgt die steuerliche Ersparnis immerhin rund CHF 1500.– pro Jahr. Zusätzlich zu den Steuereinsparung profitiert der Kunden von weiteren Vorteilen, so kann die gebundene Vorsorge beispielsweise zur indirekten Amortisation von Wohneigentum verwendet werden. Die Risikodeckung wird den individuellen Bedürfnissen entsprechend angepasst. Die Rückzugs-möglichkeiten sind in der gebundenen Vorsorge stark eingeschränkt. Vorbezüge können nur für die Wohneigentums-förderung, bei endgültigem Verlassen der Schweiz, oder zum Schritt in die selbständige Erwerbstätigkeit verwendet werden.

 

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