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Unfallversicherung UVG /UVG-Z
Am 1. Januar 1984 trat in der Schweiz das UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) in Kraft. Damit wurde die Unfall-versicherung für alle Arbeitnehmer obligatorisch. Versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle (Arbeitszeit über 8 Stunden pro Woche). Für selbständig Erwerbs-tätige ist die Versicherung freiwillig.
Unfallversicherung gemäss UVG
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Mitarbeiter eine Unfallversicherung gemäß UVG abzuschließen. Je nach Tätigkeitsbereich des Unternehmens ist entweder die SUVA oder ein anderer Versicherer zuständig. Die obligatorische Deckung umfasst Leistungen bis zu einem Höchstlohn von CHF 126000.–. Die Prämien der Berufsunfallver-sicherung gehen zu Lasten des Arbeitgebers, während die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung auf den Arbeitnehmer überwälzt werden. Die Unfallversicherung UVG umfasst folgende Leistungen:
Erwerbsausfall/Invalidität
Todesfall
Heilungskosten, Kostenvergütungen
Einschränkung bei schuldhaft herbeigeführten Unfällen
Unfallversicherung gemäss UVG-Z
Die UVG-Zusatzversicherung schließt die Lücken der UVG-Deckung und bietet bei Unfall eine bessere Entschädigung für die Mit-arbeitenden. Folgende Zusatzversicherungen können individuell, je nach Bedarf, abgeschlossen werden:
Invalidität, Erwerbsausfall
Todesfall
Heilungskosten
Keine Kürzungen bei Grobfahrlässigkeit
* Dies ist keine offizielle Seite der Vaudoise Versicherungen