Downloads: Produktemerkblatt - Geschäftssach
Ein Unternehmen ohne Risiken gibt es nicht. Ebenso wenig sollten Sie sich diesen Risiken unvorbereitet aussetzten und Sie sollten sich deshalb rechtzeitig um den Schutz Ihrer Waren und Einrichtungen kümmern. Die Geschäftsversicherung ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben (Ausnahme ist die kantonalen Feuer/Elementarversicherung in den Kantonen VD und NW sowie BL, FR, JU und GL), aber in jedem Fall dringend zu empfehlen.
Waren/Infrastruktur:
Betriebseinrichtungen, Maschinen, Computer, technische Anlagen oder Waren sind das Herz Ihrer Firma und halten sie in Schwung. Wenn die Produktionsanlagen beschädigt oder gar zerstört werden, können die Folgen für Ihr Unternehmen verheerend sein. Es drohen Umsatzeinbussen, Mehrkosten und vielleicht sogar Stillstand. Nach einem grossen Unwetter steht leider die Lagerhalle Ihres Betriebes unter Wasser und der grösste Teil Ihrer Waren ist beschädigt. Ohne Versicherungs-deckung geraten Sie bei einem solchen Ereignis in ein finanzielles Loch. Die Versicherung für Geschäfts-betriebe schützt Sie und Ihr Unternehmen gegen die finanziellen Folgen von Verlust oder Beschädigung Ihrer Waren infolge von Feuer, Einbruchdiebstahl, Wasserschäden oder Glasbruch. Der Verdienstausfall bei Betriebsunterbruch ist ebenfalls gedeckt. Sie können also in der Zeit, in der Sie Ihre Aufträge aufgrund des Schadens nicht mehr ausführen können auf eine angemessene finanzielle Unterstützung zählen.
Stellen Sie sich vor...
*Wichtig*
Unterversicherung vermeiden
Ist die Versicherungssumme kleiner als der Ersatzwert, wird der Schaden nur in dem Verhältnis ersetzt, in welchem die Summe zum Ersatzwert steht.
(VVG 69)
* Dies ist keine offizielle Seite der Vaudoise Versicherungen